Was auf dem Handy passiert — und was nicht

Eine App auf dem Handy Ihrer Mitarbeiter ist eine Vertrauensfrage. Deshalb hier die vollständige Antwort: was gespeichert wird, was übertragen wird, was gesperrt ist — und was die App bewusst nicht tut.

Server-Racks im Korridor eines Rechenzentrums

Kurz gesagt: kein Tracking, keine Standortabfrage, EU-Daten

Die unangenehmen Fragen zuerst — es sind die, die im Betriebsrat und in der Personalabteilung tatsächlich gestellt werden.

  • Die App fragt nicht nach dem Standort

    Sie fordert keine Standortberechtigung an und kann deshalb auch keine Bewegungsprofile erzeugen. Wo ein Fahrzeug steht, weiß DocuFleet nur, wenn es jemand einträgt.

  • Kein Tracking, keine Werbung — nur Absturzberichte

    In der App steckt kein Analyse-Werkzeug, kein Werbenetzwerk und kein geräteübergreifendes Tracking. Das Einzige, was die App von sich aus meldet, ist ein Absturzbericht, wenn sie abstürzt — ohne personenbezogene Standarddaten, ohne Aufzeichnung dessen, was Sie getan haben, auf Servern in der EU. Wer auch das nicht möchte: Der Bericht hängt an einem Schlüssel, den ein Betrieb in seiner eigenen Fassung weglassen kann.

  • Konto löschen — in der App

    Unter „Mehr → Gefahrenzone“ lässt sich das eigene Konto endgültig löschen, mit zwei Rückfragen. Wer eine Organisation besitzt, muss sie vorher übergeben, sonst bliebe sie führungslos.

  • App-Sperre per Gesicht oder Fingerabdruck

    Optional lässt sich die App zusätzlich sperren — entsperrt wird per Face ID oder Fingerabdruck, mit der Geräte-PIN als Rückfall. Sinnvoll auf Geräten, die im Fahrzeug bleiben.

  • Anmeldung nur mit dem Firmenkonto

    In der App kann sich niemand registrieren. Zugang gibt es ausschließlich über ein Konto, das der Betrieb angelegt hat — und das der Betrieb jederzeit wieder entziehen kann.

  • Fotos gehen nur, wenn jemand sie auslöst

    Kamera- und Fotozugriff werden erst beim ersten Schaden- oder Belegfoto erfragt. Es gibt keinen Hintergrundzugriff auf die Galerie.

  • Übertragung verschlüsselt, Speicherung in der EU

    Der Datenverkehr läuft ausschließlich über TLS, die Daten liegen auf Servern in der EU. Für die App gilt dieselbe Auftragsverarbeitung wie für die Weboberfläche.

Stilisierte Darstellung der Sicherheitseinstellungen — Beispieldaten

Auf dem Gerät selbst liegen zwei Dinge: der Anmeldeschlüssel im gesicherten Systemspeicher (Keychain beziehungsweise Keystore) und ein Zwischenspeicher der zuletzt geladenen Daten, damit die App auch im Funkloch etwas anzeigen kann. Beim Abmelden wird dieser Zwischenspeicher gelöscht — ein weitergegebenes Gerät gibt den vorigen Datenstand nicht mehr preis.

Für die Mitbestimmung ist vor allem eines wichtig: Die App erzeugt keine Daten, die es im Web nicht ohnehin gäbe. Sie ist ein zweiter Zugang zu demselben System, kein zusätzliches Erfassungsinstrument. Wer eine Betriebsvereinbarung zu DocuFleet hat, muss sie für die App in aller Regel nicht neu verhandeln.

Die vollständige Beschreibung der Verarbeitung steht in der Datenschutzerklärung; die technische und organisatorische Seite auf unserer Seite zu Sicherheit und Hosting.

Rund um die App

Kann der Arbeitgeber über die App sehen, wo ich bin?

Nein. Die App fordert keine Standortberechtigung an und überträgt keine Positionsdaten. Sichtbar ist nur, was jemand aktiv einträgt — etwa ein Kilometerstand oder eine Fahrt, die erfasst wurde.

Was genau steht in einem Absturzbericht?

Wo im Programmcode der Absturz passiert ist, dazu Gerätemodell und Betriebssystemversion. Personenbezogene Standarddaten sind ausdrücklich abgeschaltet, eine Aufzeichnung der Bedienung findet nicht statt, und Leistungsmessungen sind auf null gestellt. Die Berichte laufen über Sentry mit Serverstandort EU — sie machen die App stabiler und sonst nichts.

Was liegt auf dem Handy, wenn es verloren geht?

Der Anmeldeschlüssel im gesicherten Systemspeicher und der zuletzt geladene Datenstand. Mit aktivierter App-Sperre kommt ohne Gesicht, Fingerabdruck oder Geräte-PIN niemand hinein; zusätzlich lässt sich der Zugang im Web sofort entziehen.

Dürfen wir die App auf privaten Handys einsetzen?

Technisch ja, rechtlich sollte es freiwillig sein und in einer Vereinbarung stehen. Die App greift nicht auf private Inhalte zu — sie braucht Kamera und Fotos nur für die Bilder, die jemand selbst aufnimmt oder auswählt.

Brauchen wir eine neue Betriebsvereinbarung?

In der Regel nicht: Die App verarbeitet dieselben Daten wie die Weboberfläche und erhebt nichts zusätzlich. Prüfen sollten Sie den Punkt trotzdem — vor allem, wenn private Geräte einbezogen werden. Eine Argumentationshilfe dafür liegt im Rollout-Kit.

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