Fuhrparkverwaltung für österreichische Betriebe
Die meisten Fuhrparksysteme im deutschsprachigen Raum sind für den deutschen Markt gebaut und behandeln Österreich als Sonderfall. DocuFleet wird in Wien entwickelt — hier ist es andersherum.
Gibt es Fuhrparksoftware für Österreich?
Ja. DocuFleet wird in Wien entwickelt und bildet die österreichische Rechtslage im Produkt ab, nicht nur im Text: die § 57a-Begutachtung mit ihren Intervallen und Prüffenstern, die Lenkerauskunft nach § 103 Abs. 2 KFG mit ihrer nicht erstreckbaren Frist von zwei Wochen und die Mitbestimmung bei Kontrollmaßnahmen nach § 96 ArbVG. Betrieben wird die Software in der EU.
Vier Punkte, in denen Österreich abweicht
01 · § 57A-BEGUTACHTUNG
§ 57a statt HauptuntersuchungDie wiederkehrende Begutachtung folgt eigenen Intervallen und einem eigenen Zeitfenster — deutsche HU-Rhythmen passen nicht darauf.
Planen Sie die Begutachtung mit dem passenden Fahrzeug und Betrieb. Termin, Zuständigkeit und vorhandenes Prüfgutachten bleiben dadurch gemeinsam auffindbar. Bei einer Rückfrage beginnt die Suche in der Fahrzeugakte und führt zum zugehörigen Vorgang.
02 · LENKERAUSKUNFT
Lenkerauskunft binnen zwei Wochen§ 103 Abs. 2 KFG verpflichtet den Zulassungsbesitzer, den Lenker zu benennen. Wer das nicht kann, zahlt — unabhängig vom eigentlichen Verstoß.
Ordnen Sie das Schreiben dem Fahrzeug und dem angefragten Zeitpunkt zu. Nutzungsunterlagen und Zuständigkeit helfen bei der Prüfung. Die Anfrage bleibt mit der vorbereiteten Rückmeldung verbunden, damit die Bearbeitung auch im Team nachvollziehbar ist.
03 · FAHRERUNTERWEISUNG
Unterweisung nach ASchGDer Arbeitnehmerschutz verlangt dokumentierte Unterweisungen. Die deutsche DGUV Vorschrift 70 hat in Österreich kein direktes Gegenstück.
Halten Sie fest, welche Inhalte besprochen wurden und wer teilgenommen hat. Rückfragen und der vorhandene Nachweis gehören zur Unterweisung. So findet die verantwortliche Person die Dokumentation später bei den betreffenden Mitarbeitenden wieder.
04 · SACHBEZUG IN ÖSTERREICH
Eigene SachbezugswerteDer geldwerte Vorteil wird nach österreichischen Sätzen bemessen, abhängig unter anderem vom CO₂-Wert. Die deutsche 1-%-Regelung gilt hier nicht.
Fahrzeugdaten, Antrieb und Nutzung liefern den Zusammenhang für die weitere Bearbeitung. Halten Sie die verwendeten Angaben mit den zugehörigen Unterlagen bereit. Die Lohnverrechnung kann Rückfragen dadurch anhand derselben Grundlage klären.
Fristen und Pflichten im Detail
Intervalle je Fahrzeugart, das zulässige Zeitfenster — und was sich mit der Neuregelung ab Mai 2027 ändert. Mit Fristenrechner.
Zum Rechner Mehr erfahrenPflichtenHalterpflichten nach KFG und ASchGWas den Zulassungsbesitzer trifft — von der Überlassung an berechtigte Lenker bis zur Lenkerauskunft binnen zwei Wochen.
Mehr erfahrenGebaut in Wien. Gemacht für § 57a.
Nähe ist kein Werbeversprechen, sondern Support in Ihrer Zeitzone
DocuFleet ist ein junges Produkt, und wir behaupten nicht, der größte Anbieter am Markt zu sein. Was wir sagen können: Wer hier anruft oder schreibt, landet bei den Leuten, die die Software bauen — nicht in einer Support-Warteschleife in einem anderen Land.
Und wenn eine österreichische Vorschrift sich ändert, wie jetzt die Begutachtungsintervalle mit der 42. KFG-Novelle, ist das für uns kein Randthema, sondern der Heimatmarkt.
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FAQ
Häufige Fragen
Ist DocuFleet für österreichische Betriebe geeignet?
Ja. DocuFleet wird in Wien entwickelt, und die österreichischen Besonderheiten sind eingebaut statt nachgerüstet: eigene Prüfintervalle, die Zuordnung von Fahrzeug und Lenker für die Lenkerauskunft sowie eine Sachbezugsermittlung nach österreichischen Sätzen.
Können wir Fahrzeuge in Deutschland und Österreich gemeinsam verwalten?
Ja. Beide Länder lassen sich im selben Bestand führen — jedes Fahrzeug bekommt die Fristenlogik seines Zulassungsstaates. Über Mandanten trennen Sie Gesellschaften oder Standorte, ohne den Gesamtüberblick zu verlieren.
Wo liegen die Daten?
Die Fuhrparkdaten liegen auf Servern innerhalb der EU; Anmeldung und Zahlungsabwicklung verarbeiten auch in den USA (Garantien nach Art. 46 DSGVO). Details zu den eingesetzten Dienstleistern und zum Auftragsverarbeitungsvertrag finden Sie auf unserer Seite zu Sicherheit und Datenschutz.
Gibt es Rechnungen mit österreichischer USt?
Ja. DocuFleet wird von einem österreichischen Unternehmen betrieben; die Abrechnung erfolgt entsprechend. Details zu Firmierung und Sitz stehen im Impressum.
Wie erleichtere ich eine Vertretung in der Fuhrparkleitung?
Halten Sie Zuständigkeiten, offene Termine und zugehörige Nachweise gemeinsam sichtbar. Die Vertretung orientiert sich am dokumentierten Stand und kann den nächsten Schritt am jeweiligen Vorgang übernehmen.
Wie kann ich Rückfragen der Geschäftsführung vorbereiten?
Stellen Sie Kosten und offene Themen für einen klar definierten Zeitraum zusammen. Fahrzeugbezug und Belege helfen dabei, die Zahlen zu erklären und bei Rückfragen denselben Stand zu verwenden.