Compliance-Begriffe verständlich erklärt
Von der UVV-Prüfung bis zur Halterhaftung: die wichtigsten Begriffe rund um Fuhrpark-Compliance — kurz, praxisnah und mit Rechtsgrundlage.
29 Begriffe
Die UVV-Prüfung ist die wiederkehrende Sicherheitsprüfung gewerblich genutzter Fahrzeuge nach § 57 DGUV Vorschrift 70. Der Halter muss jedes Fahrzeug mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen lassen — unabhängig von der Hauptuntersuchung.
Mehr erfahren →HalterhaftungHalterhaftung bezeichnet die Verantwortung des Fahrzeughalters für den sicheren, ordnungsgemäßen Betrieb seiner Fahrzeuge. Bei Firmenfahrzeugen trägt sie das Unternehmen bzw. dessen Leitung — delegierbar, aber nur bei wirksamer schriftlicher Übertragung entlastend.
Mehr erfahren →FührerscheinkontrolleDie Führerscheinkontrolle ist die Pflicht des Halters, regelmäßig zu prüfen, dass Fahrer dienstlicher Fahrzeuge eine gültige Fahrerlaubnis der passenden Klasse besitzen. Etabliert ist eine Kontrolle mindestens zweimal jährlich; die Erstkontrolle erfolgt im Original.
Mehr erfahren →Hauptuntersuchung (HU)Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich „TÜV“, ist die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherheitsprüfung nach § 29 StVZO. Sie wird von einer amtlich anerkannten Prüforganisation durchgeführt und mit der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen dokumentiert.
Mehr erfahren →FahrerunterweisungDie Fahrerunterweisung ist die mindestens jährliche Pflicht des Unternehmers, Fahrer über den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug und arbeitssicheres Verhalten zu unterweisen. Sie folgt aus dem Arbeitsschutz (§ 12 DGUV Vorschrift 1, § 35 DGUV Vorschrift 70).
Mehr erfahren →DGUV Vorschrift 70Die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ (früher BGV D29) ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Fahrzeugen in Unternehmen. Sie regelt unter anderem die jährliche Prüfpflicht (UVV-Prüfung) und die Anforderungen an Fahrer und Fahrzeuge.
Mehr erfahren →GoBDGoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Im Fuhrpark betreffen sie vor allem Belege, Kostenaufzeichnungen und elektronische Fahrtenbücher.
Mehr erfahren →FuhrparkmanagementFuhrparkmanagement bezeichnet die Organisation und Verwaltung aller Fahrzeuge eines Unternehmens — von Beschaffung, Kosten und Wartung über Fahrer und Termine bis zur Einhaltung der gesetzlichen Halterpflichten (Compliance).
Mehr erfahren →Geldwerter Vorteil (Sachbezug)Der geldwerte Vorteil ist der steuerpflichtige Nutzen, den ein Arbeitnehmer aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens zieht. Er wird dem Bruttolohn zugerechnet und versteuert — ermittelt entweder pauschal nach der 1-%-Regelung oder individuell über ein Fahrtenbuch.
Mehr erfahren →1-%-RegelungDie 1-%-Regelung ist die pauschale Bewertung der Privatnutzung eines Dienstwagens: Monatlich wird 1 % des inländischen Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt, zuzüglich eines Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Mehr erfahren →Elektronisches FahrtenbuchEin elektronisches Fahrtenbuch zeichnet dienstliche und private Fahrten digital auf. Damit das Finanzamt es anerkennt, muss es zeitnah, vollständig und in geschlossener Form geführt werden — nachträgliche Änderungen müssen technisch ausgeschlossen oder lückenlos protokolliert sein.
Mehr erfahren →DienstwagenüberlassungsvertragDer Überlassungsvertrag regelt, unter welchen Bedingungen ein Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug nutzt: Privatnutzung, berechtigter Fahrerkreis, Kostentragung, Verhalten bei Schäden und die Rückgabe. Er ist die Grundlage für Haftung und Versteuerung.
Mehr erfahren →KilometerleasingBeim Kilometerleasing wird zu Vertragsbeginn eine jährliche Fahrleistung vereinbart. Am Ende wird nur die Abweichung abgerechnet: Mehrkilometer kosten einen vereinbarten Satz, Minderkilometer werden teilweise erstattet. Der Restwert ist Sache des Leasinggebers.
Mehr erfahren →LeasingrückgabeBei der Leasingrückgabe wird das Fahrzeug begutachtet und der Zustand mit dem vertraglich vereinbarten Maßstab verglichen. Abweichungen jenseits normaler Gebrauchsspuren werden als Minderwert in Rechnung gestellt — ebenso Mehrkilometer und fehlendes Zubehör.
Mehr erfahren →RestwertDer Restwert ist der geschätzte Wert eines Fahrzeugs am Ende der Nutzungs- oder Leasingdauer. Er bestimmt die Leasingrate mit und entscheidet beim Restwertleasing darüber, ob am Vertragsende eine Nachzahlung fällig wird.
Mehr erfahren →TCO (Gesamtbetriebskosten)TCO steht für Total Cost of Ownership — die Gesamtkosten eines Fahrzeugs über seine Nutzungsdauer. Dazu zählen neben Anschaffung oder Leasingrate auch Kraftstoff oder Strom, Versicherung, Steuer, Wartung, Reifen, Schäden und der Wertverlust.
Mehr erfahren →PoolfahrzeugEin Poolfahrzeug steht mehreren Mitarbeitenden gemeinsam zur Verfügung und wird bei Bedarf gebucht, statt einer Person fest zugeordnet zu sein. Es senkt die Fahrzeugzahl, erfordert aber eine verbindliche Buchung und eine saubere Dokumentation der Nutzung.
Mehr erfahren →AbfahrtskontrolleDie Abfahrtskontrolle ist die Sichtprüfung des Fahrzeugs vor Fahrtantritt: Reifen, Beleuchtung, Flüssigkeitsstände, Ladung und sichtbare Schäden. Sie ist Teil der Fahrerpflichten und ergänzt die wiederkehrende UVV-Prüfung im Alltag.
Mehr erfahren →FuhrparkleiterDer Fuhrparkleiter verantwortet den Betrieb der Firmenfahrzeuge: Beschaffung, Kosten, Prüfungen, Fahrerunterweisung und Nachweise. Die Halterpflichten können ihm schriftlich übertragen werden — die Auswahl und Überwachung bleibt jedoch bei der Unternehmensleitung.
Mehr erfahren →SchadenmanagementSchadenmanagement bezeichnet den geordneten Umgang mit Fahrzeugschäden: Meldung, Dokumentation, Bewertung, Reparatursteuerung und Abwicklung mit der Versicherung. Ziel ist es, Ausfallzeiten und Kosten zu senken und Schäden lückenlos nachzuweisen.
Mehr erfahren →BußgeldbescheidDer Bußgeldbescheid ist die behördliche Festsetzung eines Bußgelds nach einer Ordnungswidrigkeit. Bei Firmenfahrzeugen geht er zunächst an den Halter, also an das Unternehmen. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Mehr erfahren →AnhörungsbogenMit dem Anhörungsbogen gibt die Bußgeldbehörde dem Betroffenen Gelegenheit, sich zu einem Verkehrsverstoß zu äußern. Bei Firmenfahrzeugen dient er zugleich der Fahrerermittlung: Das Unternehmen soll angeben, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat.
Mehr erfahren →FahrtenbuchauflageDie Fahrtenbuchauflage ist eine behördliche Anordnung, für ein bestimmtes Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen. Sie kann verhängt werden, wenn nach einem erheblichen Verkehrsverstoß der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte.
Mehr erfahren →WinterreifenpflichtIn Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit wintertauglichen Reifen gefahren werden. Maßgeblich sind die Verhältnisse, nicht das Kalenderdatum.
Mehr erfahren →LadungssicherungLadung muss so verstaut und gesichert sein, dass sie auch bei Vollbremsung oder Ausweichmanöver nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Verantwortlich sind Fahrer, Halter und Verlader gleichermaßen.
Mehr erfahren →§ 57a-Begutachtung (Pickerl)Die § 57a-Begutachtung ist die wiederkehrende Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen in Österreich, umgangssprachlich „Pickerl“. Sie entspricht funktional der deutschen Hauptuntersuchung und wird durch eine Begutachtungsplakette nachgewiesen.
Mehr erfahren →E-RechnungEine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das sich maschinell auslesen und verarbeiten lässt. Ein PDF per E-Mail genügt dafür nicht. Im deutschen B2B-Bereich müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
Mehr erfahren →BetriebsprüfungDie Betriebsprüfung (Außenprüfung) ist die Kontrolle steuerlich relevanter Unterlagen durch die Finanzverwaltung. Geprüft werden neben der Buchführung regelmäßig auch Fuhrparkunterlagen: Fahrtenbücher, Belege, Nachweise zur Privatnutzung und deren Unveränderbarkeit.
Mehr erfahren →THG-QuoteDie Treibhausgasminderungsquote verpflichtet Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe, ihre Emissionen zu mindern. Halter reiner Elektrofahrzeuge können die eingesparten Emissionen zertifizieren lassen und verkaufen — jährlich und je Fahrzeug.
Mehr erfahren →
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