DATEV-Export für den Fuhrpark
Fuhrparkkosten kommen bei der Kanzlei sonst als Beleg-Sammelmail an. Mit dem DATEV-Export gehen sie als Buchungen — mit Kostenstelle, Kostenart und Fahrzeugbezug.
01 · KOSTENSTELLEN & ZUORDNUNG
Belege geordnet. Für die Buchhaltung vorbereitet.
Fahrzeugbezug und Kostenart bleiben an den Ausgaben erhalten. Die Daten lassen sich für die Weitergabe an die Buchhaltung zusammenstellen.
Prüfen Sie die Zuordnung bereits bei der Erfassung. Fahrzeug, Kostenart und Kostenstelle geben derselben Ausgabe unterschiedliche Zusammenhänge. Wenn diese Angaben passen, lassen sich Auswertungen und Rückfragen später bis zur Vorlage zurückverfolgen.
Vom Tankbeleg zur Buchung
Der Weg beginnt beim Fahrer: Er fotografiert den Beleg in der App, die KI liest Betrag, Datum und Kennzeichen aus und schlägt die Kostenart vor. Sie bestätigen — und der Beleg hängt am richtigen Fahrzeug, mit Netto und Brutto sauber getrennt.
Am Monatsende ziehen Sie den Export. Was dabei herauskommt, ist keine Belegsammlung, sondern eine Buchungsdatei: Beträge, Konten, Kostenstellen. Ihre Kanzlei muss nichts abtippen und nichts zuordnen.
Oder Sie sparen sich auch das
Statt jeden Monat zu exportieren, können Sie Ihrer Kanzlei einen Beobachter-Zugang geben. Sie liest dann selbst mit — ohne etwas ändern zu können. Mehr dazu für Steuerkanzleien
Alle weiteren Schnittstellen finden Sie in der Übersicht.
FAQ
Häufige Fragen
In welchem Format kommt der Export?
Als DATEV-kompatible Buchungsdatei sowie alternativ als CSV. Enthalten sind Betrag, Datum, Kostenart, Kostenstelle und die Zuordnung zum Fahrzeug.
Kann meine Kanzlei direkt zugreifen?
Ja. Über den Beobachter-Zugang bekommt Ihre Kanzlei einen eigenen, ausschließlich lesenden Zugang — sie holt sich die Daten selbst, statt sie bei Ihnen anzufragen. Den Zugang können Sie jederzeit entziehen.
Sind die Buchungen unveränderbar?
Festgeschriebene Belege sind nachträglich nicht mehr änderbar. Korrekturen laufen als Storno mit Gegenbuchung, und jede Änderung bleibt über das Audit-Log nachvollziehbar — so verlangen es die GoBD.
Muss ich DATEV-Kunde sein?
Nein. Ohne DATEV nutzen Sie den CSV-Export, der sich in jede gängige Buchhaltung einlesen lässt.
Was sollte die Fuhrparkleitung vor dem Export prüfen?
Fahrzeugzuordnung, Kostenart, Zeitraum und vorhandene Belege sollten zusammenpassen. Stimmen Sie mit der Kanzlei ab, welcher Umfang für die weitere Bearbeitung benötigt wird.
Wie lassen sich Rückfragen zu einem Betrag klären?
Beginnen Sie bei der betreffenden Ausgabe und der zugehörigen Vorlage. Ein gemeinsamer Bezug zu Fahrzeug und Zeitraum erleichtert die Abstimmung zwischen Fuhrpark und Buchhaltung.